Entscheidungen zum Urheberrecht – ausgewählt und erläutert von Ihren Anwälten für Urheber- und Medienrecht. Das Urheberrecht ist zu einem großen Teil Richterrecht. Zentrale Begriffe wie Werk, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe, angemessene Vergütung oder Lizenzanalogie erhalten ihre Konturen erst durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesgerichtshofs (BGH) und der spezialisierten Urheberrechtskammern und -senate der Instanzgerichte. Auf dieser Seite finden Sie Fallbesprechungen zu Entscheidungen, die für unsere Mandanten besonders praxisrelevant sind – jeweils mit Sachverhalt, Entscheidung und Bedeutung für die Praxis.

Fallbesprechungen
| Entscheidung | Gericht, Datum, Az. | Thema |
|---|---|---|
| Marlene Dietrich | BGH, 01.12.1999, I ZR 49/97 | Vererblichkeit der vermögenswerten Bestandteile des Persönlichkeitsrechts; Werbung mit Name und Bild |
| Beschwerdewert | OLG Braunschweig, 03.09.2001, 2 U 55/01 | Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft über Lizenzverträge (Stufenklage) |
| Atlanta | BGH, 03.03.2005, I ZR 133/02 | Erschöpfung des Verbreitungsrechts; Beweislast und Eigentumsvermutung bei Kunstwerken |
| Schaufensterdekoration | EuGH, 17.04.2008, C-456/06 | Begriff der Verbreitung: nur bei Eigentumsübertragung (Le-Corbusier-Möbel) |
| Resellervertrag | BGH, 26.03.2009, I ZR 44/06 | Schadensersatz nach Lizenzanalogie, Schätzungsgrundlagen, Umsatzsteuer, Gesamtschuld |
Aktuelle Rechtsprechung im Blog
Neue Urteile kommentieren wir laufend in unseren Beiträgen. Dort finden Sie die Rechtsprechung nach Gerichten sortiert:
- Rechtsprechung des EuGH – Gerichtshof der Europäischen Union
- Rechtsprechung des BGH – Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat
- Instanzgerichte – Landgerichte und Oberlandesgerichte
- Gesetzgebung – UrhG-Reformen, EU-Richtlinien, KI-Verordnung
So lesen Sie Urteile richtig
Leitsätze sind verdichtete Kernaussagen, aber jedes Urteil beruht auf einem bestimmten Einzelfall. Verallgemeinerungen sind daher nur begrenzt möglich. Zu beachten sind zudem:
- Rechtsstand: Ältere Entscheidungen können durch Gesetzesänderungen – etwa die UrhG-Reform 2021 mit der Aufhebung der freien Benutzung (§ 24 a. F.) – oder neuere Rechtsprechung überholt oder modifiziert sein. In unseren Fallbesprechungen weisen wir darauf hin.
- Instanz und Bindungswirkung: EuGH-Urteile binden bei der Auslegung des Unionsrechts alle nationalen Gerichte; BGH-Urteile prägen die Praxis faktisch, Instanzgerichte können unterschiedlich entscheiden.
- Tenor und Begründung: Entscheidend ist, was tatsächlich ausgeurteilt wurde – und ob die Sache zurückverwiesen wurde.
Unsere Anmerkungen geben unsere Auffassung wieder und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ob eine Entscheidung auf Ihren Fall übertragbar ist, lässt sich nur anhand Ihres konkreten Sachverhalts beurteilen. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter Urhebergesetze, vertragsrechtliche Hintergründe unter Urhebervertragsrecht.
Vor Gericht für unsere Mandanten
Wir vertreten Urheber, Künstler und Unternehmen bundesweit in Eilverfahren und Hauptsacheprozessen, unter anderem vor den Landgerichten Hannover, Braunschweig, Hamburg, Bremen, Oldenburg, Osnabrück, Bielefeld, Magdeburg, Hildesheim, Göttingen, Düsseldorf, Köln, Stuttgart, München I, Berlin und Frankfurt am Main, sowie in Schiedsverfahren.
Sie wollen wissen, was ein Urteil für Ihren Fall bedeutet? Sprechen Sie uns an – telefonisch unter 0511.35 73 56-0 oder über unsere Onlineberatung.