
die Urheberrechtler · horak. Rechtsanwälte · Fachanwälte · Patentanwälte
Fachanwälte für Urheberrecht – bundesweit und international
Wir schützen, lizenzieren und verteidigen kreative Werke: Musik, Film, Texte, Fotos, Software, Design und KI-Inhalte. Für Urheber, Künstler und Unternehmen – von Hannover aus an zehn Standorten in Deutschland, mit Kooperationsbüros in Wien, Zürich, London, Taiwan und Paris und einem weltweiten Netzwerk.
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Standorte in Deutschland – von Hamburg bis München
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Beratungssprachen, darunter Englisch, Französisch und Japanisch
UrhG · EU · US
Deutsches, europäisches und internationales Urheberrecht aus einer Hand
FA
Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht
Urheberrecht ist bei uns Kerngeschäft – kein Nebengebiet
Ein Großteil unserer Anwältinnen und Anwälte ist Fachanwalt oder hat die theoretische Fachanwaltsausbildung (Fachanwaltslehrgang) im Urheber- und Medienrecht absolviert. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. und Rechtsanwältin Julia Ziegeler sind Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und zugleich Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Gemeinsam mit unseren Patentanwältinnen und Patentanwälten decken wir ab, wo sich Urheberrecht, Marken, Designs, Patente und Wettbewerbsrecht überschneiden.
Wir arbeiten für Künstler, Musiker, Komponisten, Autoren, Fotografen, Designer, Schauspieler und Models ebenso wie für Verlage, Labels, Produktionsfirmen, Agenturen, Software- und KI-Unternehmen, Museen und öffentliche Einrichtungen – vom ersten Vertrag bis zum Prozess vor dem Landgericht, dem BGH oder in grenzüberschreitenden Verfahren.
- Schnelle Ersteinschätzung, gerade bei Abmahnungen und Fristen
- Klare Kostenansage vorab – RVG, Pauschale oder Stundenhonorar
- Branchenkenntnis in Musik, Film, Verlag, Software, Design und Kunst
- Beratung auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch, Japanisch und Koreanisch

Aus der Praxis
Zwölf typische Mandate im Urheberrecht – national und international
So sieht unsere Arbeit im Alltag aus. Die Beispiele sind anonymisiert und vereinfacht; jedes Mandat beginnt mit einer genauen Prüfung des Einzelfalls.
NationalMusik
Sample im neuen Track
Beispiel: Ein Produzent will eine zweitaktige Bassline aus einem 80er-Hit verwenden – kurz vor der Veröffentlichung über ein Label.
Unsere Arbeit: Prüfung, ob ein Pastiche nach § 51a UrhG trägt oder eine Lizenz nötig ist, Clearing bei Verlag und Tonträgerhersteller, Sample-Lizenzvertrag, GEMA-Anmeldung.
InternationalFilm
Koproduktion mit Frankreich
Beispiel: Eine deutsche Produktionsfirma realisiert eine Serie mit einem Pariser Partner; ein Streamingdienst verlangt vor dem Weltvertrieb eine lückenlose Rechtekette.
Unsere Arbeit: Chain-of-Title-Prüfung, Koproduktions- und Autorenverträge nach deutschem und französischem Recht, Rechtswahl, Abstimmung mit unserem Kooperationsbüro in Paris, E&O-Anforderungen.
NationalAbmahnung
Abmahnung wegen eines Fotos
Beispiel: Ein Onlinehändler erhält eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung, Schadensersatz nach MFM-Tabelle und einer Frist von sieben Tagen.
Unsere Arbeit: Prüfung von Rechteinhaberschaft und Forderungshöhe, modifizierte Unterlassungserklärung, Verhandlung über Lizenzschaden und Kosten nach § 97a UrhG.
EUKI
KI-Modell mit Trainingsdaten
Beispiel: Ein Start-up trainiert ein Bildmodell und will es in der EU anbieten; Investoren fragen nach urheberrechtlichen Risiken.
Unsere Arbeit: Prüfung der TDM-Schranken (§§ 44b, 60d UrhG) und Nutzungsvorbehalte, Urheberrechts-Strategie und Trainingsdaten-Zusammenfassung nach Art. 53 KI-VO, Output-Haftung in den AGB.
InternationalSoftware
Lizenz-Audit eines US-Herstellers
Beispiel: Ein US-Softwarekonzern kündigt bei einem deutschen Mittelständler ein Audit an und behauptet eine Unterlizenzierung in sechsstelliger Höhe.
Unsere Arbeit: Auslegung des Lizenzvertrags und der Nutzungsmetriken, §§ 69a ff. UrhG, Erschöpfung bei Gebrauchtsoftware, Verhandlung und Vergleich – auf Englisch.
InternationalDesign
Nachgeahmter Designklassiker
Beispiel: Ein Möbelhersteller entdeckt Kopien seines Stuhls aus Fernost auf Marktplätzen und auf einer Messe in Deutschland.
Unsere Arbeit: Werkschutz angewandter Kunst nach dem EuGH-Maßstab (Mio/konektra), ergänzend Design und UWG, einstweilige Verfügung, Grenzbeschlagnahme, Notice-and-Takedown.
InternationalVerlag
Übersetzungsrechte für einen Roman
Beispiel: Ein Verlag erwirbt von einer New Yorker Agentur die deutschen Rechte an einem Bestseller – Print, E-Book und Hörbuch.
Unsere Arbeit: Prüfung des englischsprachigen Lizenzvertrags (Territory, Term, Sublicensing, Advance), Übersetzervertrag mit angemessener Vergütung nach § 32 UrhG.
NationalArchitektur
Umbau gegen den Willen des Architekten
Beispiel: Eine Kommune will ein prägendes Foyer umgestalten; der Architekt sieht sein Werk entstellt und droht mit Klage.
Unsere Arbeit: Interessenabwägung nach § 14 UrhG zwischen Urheberpersönlichkeitsrecht und Eigentümerinteresse, außergerichtliche Lösung, Vertretung im Verfahren.
NationalWerbung
Kampagne mit Influencern
Beispiel: Eine Marke will Creator-Videos über die Kampagne hinaus als Anzeigen nutzen – mit Musik und erkennbaren Personen.
Unsere Arbeit: Buy-out-Klauseln und Nutzungsdauer, Musiklizenz für Werbung (oft außerhalb der GEMA-Pauschale), Einwilligungen nach KUG, Kennzeichnung.
InternationalPlattformen
Illegale Streams eines US-Studios
Beispiel: Ein US-Rechteinhaber findet seine neue Serie kurz nach Start auf mehreren Plattformen und Piraterieseiten, die in Deutschland abrufbar sind.
Unsere Arbeit: Meldungen nach DSA und UrhDaG, Auskunftsansprüche, einstweilige Verfügungen in Deutschland, Koordination mit US-Counsel (DMCA).
NationalVergütung
Nachvergütung bei einer Erfolgsserie
Beispiel: Eine Drehbuchautorin erhielt ein Pauschalhonorar; die Serie läuft Jahre später international erfolgreich im Streaming.
Unsere Arbeit: Auskunft nach §§ 32d, 32e UrhG, Bewertung eines Fairnessausgleichs nach § 32a UrhG, Verhandlung mit Produzent und Sender.
InternationalTransaktion
Kauf eines Musikkatalogs
Beispiel: Ein Investor übernimmt einen Musikverlag mit Werken deutscher und skandinavischer Autoren und braucht Klarheit über Rechte und Erlöse.
Unsere Arbeit: IP-Due-Diligence der Verlags- und Wahrnehmungsverträge, Rückrufrisiken nach § 41 UrhG, Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften, Gewährleistungen im Kaufvertrag.
Leistungen
Was wir für Sie übernehmen
Gestalten
Absichern
Branchen
Wir kennen die Märkte, in denen Werke entstehen und verwertet werden
Musik · Film und Fernsehen · Verlage und Presse · Software und Games · Fotografie · Design und Mode · Kunst und Galerien · Architektur · Werbung und Agenturen · Theater und Bühne · Rundfunk und Streaming · Museen · Influencer · KI und Tech · Sport

International
Grenzüberschreitend schützen und durchsetzen
Werke werden weltweit verwertet – und weltweit verletzt. Wir klären, welches Recht gilt (Schutzlandprinzip, Rom II), wo geklagt werden kann (Brüssel Ia) und wie Ansprüche in den USA, Frankreich, den Niederlanden oder Asien mit unseren Kooperationsbüros in Wien, Zürich, London, Taiwan und Paris und unserem weltweiten Netzwerk durchgesetzt werden. Für ausländische Rechteinhaber sind wir Ansprechpartner in Deutschland.
Aktuelles
Neue Entscheidungen und Entwicklungen im Urheberrecht
- LG München I GEMA ./. Suno: Erstes Urteil zu KI-Musikgeneratoren
LG München I, 31.7.2026, 42 O 763/25: Suno verletzt Rechte an Kompositionen durch Training, Memorisierung und Outputs. Weder TDM noch Fair Use greifen. - BGH USM Haller: Keine strengeren Anforderungen an Designmöbel als Kunstwerk
BGH, 2.7.2026, I ZR 96/22: Nach dem EuGH gilt für angewandte Kunst ein einheitlicher, objektiver Maßstab. Das OLG Düsseldorf muss USM Haller neu prüfen. - EuGH Pelham II: Pastiche erfordert einen erkennbaren künstlerischen Dialog
EuGH, 14.4.2026, C-590/23: Sampling kann ein zulässiges Pastiche sein, wenn es einen erkennbaren künstlerischen Dialog mit dem Original führt.
Alle Beiträge 2016–2026 · EuGH · BGH · KI & Urheberrecht · Entscheidungen
Standorte
Fachanwalt für Urheberrecht in Ihrer Nähe
Persönliche Besprechung nach Vereinbarung an zehn Standorten – oder per Telefon und Video, bundesweit.
Häufige Fragen
FAQ zum Urheberrecht
Muss ich mein Werk anmelden, damit es geschützt ist?
Nein. In Deutschland und der EU entsteht das Urheberrecht mit der Schöpfung, ohne Registrierung. Für den Nachweis der Urheberschaft und des Zeitpunkts helfen Entwürfe, Metadaten oder eine Hinterlegung, etwa über kreativtresor.de. In den USA ist eine Registrierung beim Copyright Office für Klagen und gesetzlichen Schadensersatz bedeutsam.
Ich habe eine Abmahnung erhalten – was jetzt?
Fristen ernst nehmen, nichts vorschnell unterschreiben und nicht ungeprüft zahlen. Oft ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll, und die geforderten Beträge sind verhandelbar. Senden Sie uns die Abmahnung; wir melden uns mit einer Ersteinschätzung.
Wie lange ist ein Werk geschützt?
Grundsätzlich bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG). Leistungsschutzrechte, etwa von Tonträgerherstellern oder ausübenden Künstlern, haben eigene, meist kürzere Fristen.
Darf KI mit meinen Werken trainiert werden?
Text- und Data-Mining ist unter Voraussetzungen erlaubt (§ 44b UrhG), Rechteinhaber können aber für online veröffentlichte Werke einen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt erklären. Für Forschung gilt § 60d UrhG. Die Rechtsprechung entwickelt sich gerade – wir beraten Kreative wie Anbieter.
Was kostet eine Beratung?
Das hängt vom Auftrag ab: Abrechnung nach RVG, Pauschale oder Stundenhonorar. Wir nennen den Kostenrahmen vorab. Mehr unter Vergütung.
Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für Urheberrecht
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns zeitnah mit einer Einschätzung und einem Kostenrahmen. Telefon 0511.35 73 56-0 · info@dieurheberrechtler.de