Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht · 10 Standorte bundesweit · international

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Besprechungsraum der Kanzlei mit Verträgen, Schallplatte, Filmrolle, Kamera und Skizzenbuch

die Urheberrechtler · horak. Rechtsanwälte · Fachanwälte · Patentanwälte

Fachanwälte für Urheberrecht – bundesweit und international

Wir schützen, lizenzieren und verteidigen kreative Werke: Musik, Film, Texte, Fotos, Software, Design und KI-Inhalte. Für Urheber, Künstler und Unternehmen – von Hannover aus an zehn Standorten in Deutschland, mit Kooperationsbüros in Wien, Zürich, London, Taiwan und Paris und einem weltweiten Netzwerk.

10

Standorte in Deutschland – von Hamburg bis München

9

Beratungssprachen, darunter Englisch, Französisch und Japanisch

UrhG · EU · US

Deutsches, europäisches und internationales Urheberrecht aus einer Hand

FA

Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht

Urheberrecht ist bei uns Kerngeschäft – kein Nebengebiet

Ein Großteil unserer Anwältinnen und Anwälte ist Fachanwalt oder hat die theoretische Fachanwaltsausbildung (Fachanwaltslehrgang) im Urheber- und Medienrecht absolviert. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. und Rechtsanwältin Julia Ziegeler sind Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und zugleich Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Gemeinsam mit unseren Patentanwältinnen und Patentanwälten decken wir ab, wo sich Urheberrecht, Marken, Designs, Patente und Wettbewerbsrecht überschneiden.

Wir arbeiten für Künstler, Musiker, Komponisten, Autoren, Fotografen, Designer, Schauspieler und Models ebenso wie für Verlage, Labels, Produktionsfirmen, Agenturen, Software- und KI-Unternehmen, Museen und öffentliche Einrichtungen – vom ersten Vertrag bis zum Prozess vor dem Landgericht, dem BGH oder in grenzüberschreitenden Verfahren.

  • Schnelle Ersteinschätzung, gerade bei Abmahnungen und Fristen
  • Klare Kostenansage vorab – RVG, Pauschale oder Stundenhonorar
  • Branchenkenntnis in Musik, Film, Verlag, Software, Design und Kunst
  • Beratung auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch, Japanisch und Koreanisch
Anwälte prüfen einen Lizenzvertrag im Urheberrecht

Aus der Praxis

Zwölf typische Mandate im Urheberrecht – national und international

So sieht unsere Arbeit im Alltag aus. Die Beispiele sind anonymisiert und vereinfacht; jedes Mandat beginnt mit einer genauen Prüfung des Einzelfalls.

NationalMusik

Sample im neuen Track

Beispiel: Ein Produzent will eine zweitaktige Bassline aus einem 80er-Hit verwenden – kurz vor der Veröffentlichung über ein Label.

Unsere Arbeit: Prüfung, ob ein Pastiche nach § 51a UrhG trägt oder eine Lizenz nötig ist, Clearing bei Verlag und Tonträgerhersteller, Sample-Lizenzvertrag, GEMA-Anmeldung.

Musikrecht →

InternationalFilm

Koproduktion mit Frankreich

Beispiel: Eine deutsche Produktionsfirma realisiert eine Serie mit einem Pariser Partner; ein Streamingdienst verlangt vor dem Weltvertrieb eine lückenlose Rechtekette.

Unsere Arbeit: Chain-of-Title-Prüfung, Koproduktions- und Autorenverträge nach deutschem und französischem Recht, Rechtswahl, Abstimmung mit unserem Kooperationsbüro in Paris, E&O-Anforderungen.

Rechteklärung →

NationalAbmahnung

Abmahnung wegen eines Fotos

Beispiel: Ein Onlinehändler erhält eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung, Schadensersatz nach MFM-Tabelle und einer Frist von sieben Tagen.

Unsere Arbeit: Prüfung von Rechteinhaberschaft und Forderungshöhe, modifizierte Unterlassungserklärung, Verhandlung über Lizenzschaden und Kosten nach § 97a UrhG.

Abmahnung →

EUKI

KI-Modell mit Trainingsdaten

Beispiel: Ein Start-up trainiert ein Bildmodell und will es in der EU anbieten; Investoren fragen nach urheberrechtlichen Risiken.

Unsere Arbeit: Prüfung der TDM-Schranken (§§ 44b, 60d UrhG) und Nutzungsvorbehalte, Urheberrechts-Strategie und Trainingsdaten-Zusammenfassung nach Art. 53 KI-VO, Output-Haftung in den AGB.

KI und Urheberrecht →

InternationalSoftware

Lizenz-Audit eines US-Herstellers

Beispiel: Ein US-Softwarekonzern kündigt bei einem deutschen Mittelständler ein Audit an und behauptet eine Unterlizenzierung in sechsstelliger Höhe.

Unsere Arbeit: Auslegung des Lizenzvertrags und der Nutzungsmetriken, §§ 69a ff. UrhG, Erschöpfung bei Gebrauchtsoftware, Verhandlung und Vergleich – auf Englisch.

Softwarerecht →

InternationalDesign

Nachgeahmter Designklassiker

Beispiel: Ein Möbelhersteller entdeckt Kopien seines Stuhls aus Fernost auf Marktplätzen und auf einer Messe in Deutschland.

Unsere Arbeit: Werkschutz angewandter Kunst nach dem EuGH-Maßstab (Mio/konektra), ergänzend Design und UWG, einstweilige Verfügung, Grenzbeschlagnahme, Notice-and-Takedown.

Design und Mode →

InternationalVerlag

Übersetzungsrechte für einen Roman

Beispiel: Ein Verlag erwirbt von einer New Yorker Agentur die deutschen Rechte an einem Bestseller – Print, E-Book und Hörbuch.

Unsere Arbeit: Prüfung des englischsprachigen Lizenzvertrags (Territory, Term, Sublicensing, Advance), Übersetzervertrag mit angemessener Vergütung nach § 32 UrhG.

Verlagsvertrag →

NationalArchitektur

Umbau gegen den Willen des Architekten

Beispiel: Eine Kommune will ein prägendes Foyer umgestalten; der Architekt sieht sein Werk entstellt und droht mit Klage.

Unsere Arbeit: Interessenabwägung nach § 14 UrhG zwischen Urheberpersönlichkeitsrecht und Eigentümerinteresse, außergerichtliche Lösung, Vertretung im Verfahren.

Architektur →

NationalWerbung

Kampagne mit Influencern

Beispiel: Eine Marke will Creator-Videos über die Kampagne hinaus als Anzeigen nutzen – mit Musik und erkennbaren Personen.

Unsere Arbeit: Buy-out-Klauseln und Nutzungsdauer, Musiklizenz für Werbung (oft außerhalb der GEMA-Pauschale), Einwilligungen nach KUG, Kennzeichnung.

Urheberrecht in der Werbung →

InternationalPlattformen

Illegale Streams eines US-Studios

Beispiel: Ein US-Rechteinhaber findet seine neue Serie kurz nach Start auf mehreren Plattformen und Piraterieseiten, die in Deutschland abrufbar sind.

Unsere Arbeit: Meldungen nach DSA und UrhDaG, Auskunftsansprüche, einstweilige Verfügungen in Deutschland, Koordination mit US-Counsel (DMCA).

Anti-Piraterie →

NationalVergütung

Nachvergütung bei einer Erfolgsserie

Beispiel: Eine Drehbuchautorin erhielt ein Pauschalhonorar; die Serie läuft Jahre später international erfolgreich im Streaming.

Unsere Arbeit: Auskunft nach §§ 32d, 32e UrhG, Bewertung eines Fairnessausgleichs nach § 32a UrhG, Verhandlung mit Produzent und Sender.

Vergütungsrecht →

InternationalTransaktion

Kauf eines Musikkatalogs

Beispiel: Ein Investor übernimmt einen Musikverlag mit Werken deutscher und skandinavischer Autoren und braucht Klarheit über Rechte und Erlöse.

Unsere Arbeit: IP-Due-Diligence der Verlags- und Wahrnehmungsverträge, Rückrufrisiken nach § 41 UrhG, Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften, Gewährleistungen im Kaufvertrag.

Verwertungsgesellschaften →

Internationales Urheberrecht: Schreibtisch mit Globus und internationalen Verträgen

International

Grenzüberschreitend schützen und durchsetzen

Werke werden weltweit verwertet – und weltweit verletzt. Wir klären, welches Recht gilt (Schutzlandprinzip, Rom II), wo geklagt werden kann (Brüssel Ia) und wie Ansprüche in den USA, Frankreich, den Niederlanden oder Asien mit unseren Kooperationsbüros in Wien, Zürich, London, Taiwan und Paris und unserem weltweiten Netzwerk durchgesetzt werden. Für ausländische Rechteinhaber sind wir Ansprechpartner in Deutschland.

Aktuelles

Neue Entscheidungen und Entwicklungen im Urheberrecht

Alle Beiträge 2016–2026 · EuGH · BGH · KI & Urheberrecht · Entscheidungen

Standorte

Fachanwalt für Urheberrecht in Ihrer Nähe

Persönliche Besprechung nach Vereinbarung an zehn Standorten – oder per Telefon und Video, bundesweit.

Hannover
Hauptsitz · Georgstr. 48

Berlin
Wittestraße 30 K

Hamburg
Colonnaden 5

München
Landsberger Str. 155

Düsseldorf
Grafenberger Allee 293

Frankfurt
Alfred-Herrhausen-Allee 3-5

Stuttgart
Königstraße 80

Bremen
Hollerallee 26

Bielefeld
Herforder Str. 69

Leipzig
Friedrich-List-Platz 1

Häufige Fragen

FAQ zum Urheberrecht

Muss ich mein Werk anmelden, damit es geschützt ist?

Nein. In Deutschland und der EU entsteht das Urheberrecht mit der Schöpfung, ohne Registrierung. Für den Nachweis der Urheberschaft und des Zeitpunkts helfen Entwürfe, Metadaten oder eine Hinterlegung, etwa über kreativtresor.de. In den USA ist eine Registrierung beim Copyright Office für Klagen und gesetzlichen Schadensersatz bedeutsam.

Ich habe eine Abmahnung erhalten – was jetzt?

Fristen ernst nehmen, nichts vorschnell unterschreiben und nicht ungeprüft zahlen. Oft ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll, und die geforderten Beträge sind verhandelbar. Senden Sie uns die Abmahnung; wir melden uns mit einer Ersteinschätzung.

Wie lange ist ein Werk geschützt?

Grundsätzlich bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG). Leistungsschutzrechte, etwa von Tonträgerherstellern oder ausübenden Künstlern, haben eigene, meist kürzere Fristen.

Darf KI mit meinen Werken trainiert werden?

Text- und Data-Mining ist unter Voraussetzungen erlaubt (§ 44b UrhG), Rechteinhaber können aber für online veröffentlichte Werke einen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt erklären. Für Forschung gilt § 60d UrhG. Die Rechtsprechung entwickelt sich gerade – wir beraten Kreative wie Anbieter.

Was kostet eine Beratung?

Das hängt vom Auftrag ab: Abrechnung nach RVG, Pauschale oder Stundenhonorar. Wir nennen den Kostenrahmen vorab. Mehr unter Vergütung.

Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für Urheberrecht

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns zeitnah mit einer Einschätzung und einem Kostenrahmen. Telefon 0511.35 73 56-0 · info@dieurheberrechtler.de