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Urheberrecht für Rundfunk und Streaming

Anwalt für Urheberrecht für Rundfunk und Streaming: Lineares Fernsehen und Radio, Mediatheken, Video-on-Demand, Musikstreaming, Podcasts und Livestreams – die Verbreitungswege wachsen, und mit ihnen die Lizenzfragen. Jeder Ausspielweg berührt eigene Verwertungsrechte: Senderecht, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, Weitersenderecht. Die Urheberrechtler beraten private Sender, Produzenten, Streaming- und Podcast-Anbieter, Plattformen, Kabel- und IPTV-Betreiber sowie Urheber und Mitwirkende bundesweit von Hannover, Berlin, Hamburg, Köln/Düsseldorf, München und weiteren Standorten aus.

Leuchtende Regler eines Audiomischpults – Rundfunk, Streaming und Urheberrecht
Foto: Sašo Tušar / Unsplash

Typische Rechtsfragen in Rundfunk und Streaming

  • Welche Rechte braucht es für Sendung (§ 20 UrhG), Mediathek und Abruf (§ 19a UrhG) und für Weitersendung (§ 20b UrhG)?
  • Wie wirken das Ursprungslandprinzip für ergänzende Online-Dienste (§ 20c UrhG) und die Direkteinspeisung (§ 20d UrhG)?
  • Wie sind Plattformen nach dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) verantwortlich?
  • Welche Musik- und Clipslizenzen benötigen Podcasts und Livestreams?
  • Wie werden Sportrechte, Formatrechte und Exklusivlizenzen territorial aufgeteilt (Geoblocking)?

Akteure und Schutzrechte

Sendeunternehmen haben ein eigenes Leistungsschutzrecht an ihren Funksendungen (§ 87 UrhG). Filmhersteller (§ 94 UrhG), Tonträgerhersteller (§ 85 UrhG), ausübende Künstler (§§ 73 ff. UrhG) und Urheber stehen hinter den gesendeten Inhalten. Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten unterliegen dem UrhDaG mit Lizenzierungs-, Sperr- und Beschwerdepflichten. Vertiefend: Öffentliche Zugänglichmachung, Leistungsschutzrecht, Medienrecht und Filmrecht.

Relevante Verträge

  • Senderechte- und Lizenzverträge (Free-TV, Pay-TV, SVOD, AVOD, TVOD)
  • Auftragsproduktions- und Koproduktionsverträge
  • Weitersendungs- und Einspeiseverträge mit Netzbetreibern
  • Moderatoren-, Host- und Podcast-Produktionsverträge
  • Musik-, Clip- und Archivlizenzen

Weiterführend: Onlinelizenzvertrag, Creative Services Agreement, Produktionsvertrag und Lizenzrecht.

Verwertungsgesellschaften

Sender und Streamingdienste schließen Gesamt- und Einzelverträge mit der GEMA (Musik), der GVL (Interpreten und Tonaufnahmen), der VG Wort, der VG Bild-Kunst sowie mit den Film-Verwertungsgesellschaften (u. a. VFF, VGF, GWFF). Kabelweitersendung ist zwingend verwertungsgesellschaftspflichtig (§ 20b UrhG). Wir beraten zu Tarifen, Verhandlungen und Verfahren vor der Schiedsstelle beim DPMA.

Typische Streitfälle

Häufig sind Streit über den Umfang von Lizenzen (lineare Sendung vs. Mediathek, Laufzeit, Territorium), illegale Livestreams und Restreaming, Haftung von Plattformen für Uploads, ungeklärte Musik in Podcasts und Livestreams sowie Nachvergütungsansprüche von Mitwirkenden bei Streaming-Erfolgen (§ 32a UrhG). Wir setzen Rechte schnell durch, etwa mit Eilanträgen gegen Live-Piraterie – siehe Urheberrechtsverletzung.

Unsere Tätigkeiten

  • Lizenzverhandlungen und Vertragsgestaltung für alle Ausspielwege
  • UrhDaG-Compliance für Plattformen und Beratung von Rechteinhabern
  • Rechteklärung für Formate, Musik und Archivmaterial
  • Vorgehen gegen illegale Streams und Restreaming
  • Vertretung gegenüber Verwertungsgesellschaften

Ausgewählte Rechtsprechung

  • EuGH, Urt. v. 22.06.2021 – C-682/18 und C-683/18 (YouTube/Cyando): Plattformbetreiber nehmen nach altem Recht nur unter besonderen Umständen selbst eine öffentliche Wiedergabe vor, etwa wenn sie trotz Kenntnis nicht unverzüglich sperren.
  • BGH, Urt. v. 02.06.2022 – I ZR 140/15 (YouTube II): Der BGH setzte die EuGH-Vorgaben um. Für die Zeit ab August 2021 gelten für große Upload-Plattformen die strengeren Regeln des UrhDaG.

Internationaler Bezug

Streaming ist grenzüberschreitend. Die EU-Portabilitätsverordnung erlaubt Abonnenten den Zugriff auf Inhalte bei vorübergehendem Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten, die Online-SatCab-Richtlinie (EU) 2019/789 erleichtert die Lizenzierung ergänzender Online-Dienste. Lizenzen mit US-Studios und internationalen Plattformen verhandeln wir auf Englisch und mit unseren Kooperationsbüros in Wien, Zürich, London, Taiwan und Paris und unserem weltweiten Netzwerk.

FAQ Rundfunk, Streaming und Urheberrecht

Reicht die GEMA-Lizenz für Musik in meinem Podcast?

Für kommerzielle Musik braucht es neben der GEMA regelmäßig auch Rechte an der Tonaufnahme. Die GEMA bietet Podcast-Lizenzen an, Labels lizenzieren aber nicht immer. Lizenzfreie oder speziell lizenzierte Musik ist oft die praktikablere Lösung.

Darf eine Mediathek Sendungen unbegrenzt anbieten?

Nur so lange und in dem Umfang, wie die Online-Rechte von allen Rechteinhabern erworben wurden. Bei Fremdproduktionen und Musik sind Verweildauern häufig begrenzt.

Was tun gegen illegale Livestreams?

Schnelle Beweissicherung, Notice-and-Takedown bei Host-Providern und gegebenenfalls einstweilige Verfügungen. Bei wiederholten Verstößen kommen Maßnahmen gegen Zugangsvermittler in Betracht.


Fragen zu Senderechten, Streaminglizenzen oder Plattformhaftung? Wir beraten Sie – telefonisch unter 0511.35 73 56-0 oder online.