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Entscheidungen

Entscheidungen zum Urheberrecht – ausgewählt und erläutert von Ihren Anwälten für Urheber- und Medienrecht. Das Urheberrecht ist zu einem großen Teil Richterrecht. Zentrale Begriffe wie Werk, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe, angemessene Vergütung oder Lizenzanalogie erhalten ihre Konturen erst durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesgerichtshofs (BGH) und der spezialisierten Urheberrechtskammern und -senate der Instanzgerichte. Auf dieser Seite finden Sie Fallbesprechungen zu Entscheidungen, die für unsere Mandanten besonders praxisrelevant sind – jeweils mit Sachverhalt, Entscheidung und Bedeutung für die Praxis.

Richterhammer neben aufgeschlagenem Buch – Entscheidungen und Urteile zum Urheberrecht
Foto: Sasun Bughdaryan / Unsplash

Fallbesprechungen

EntscheidungGericht, Datum, Az.Thema
Marlene DietrichBGH, 01.12.1999, I ZR 49/97Vererblichkeit der vermögenswerten Bestandteile des Persönlichkeitsrechts; Werbung mit Name und Bild
BeschwerdewertOLG Braunschweig, 03.09.2001, 2 U 55/01Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft über Lizenzverträge (Stufenklage)
AtlantaBGH, 03.03.2005, I ZR 133/02Erschöpfung des Verbreitungsrechts; Beweislast und Eigentumsvermutung bei Kunstwerken
SchaufensterdekorationEuGH, 17.04.2008, C-456/06Begriff der Verbreitung: nur bei Eigentumsübertragung (Le-Corbusier-Möbel)
ResellervertragBGH, 26.03.2009, I ZR 44/06Schadensersatz nach Lizenzanalogie, Schätzungsgrundlagen, Umsatzsteuer, Gesamtschuld

Aktuelle Rechtsprechung im Blog

Neue Urteile kommentieren wir laufend in unseren Beiträgen. Dort finden Sie die Rechtsprechung nach Gerichten sortiert:

So lesen Sie Urteile richtig

Leitsätze sind verdichtete Kernaussagen, aber jedes Urteil beruht auf einem bestimmten Einzelfall. Verallgemeinerungen sind daher nur begrenzt möglich. Zu beachten sind zudem:

  • Rechtsstand: Ältere Entscheidungen können durch Gesetzesänderungen – etwa die UrhG-Reform 2021 mit der Aufhebung der freien Benutzung (§ 24 a. F.) – oder neuere Rechtsprechung überholt oder modifiziert sein. In unseren Fallbesprechungen weisen wir darauf hin.
  • Instanz und Bindungswirkung: EuGH-Urteile binden bei der Auslegung des Unionsrechts alle nationalen Gerichte; BGH-Urteile prägen die Praxis faktisch, Instanzgerichte können unterschiedlich entscheiden.
  • Tenor und Begründung: Entscheidend ist, was tatsächlich ausgeurteilt wurde – und ob die Sache zurückverwiesen wurde.

Unsere Anmerkungen geben unsere Auffassung wieder und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ob eine Entscheidung auf Ihren Fall übertragbar ist, lässt sich nur anhand Ihres konkreten Sachverhalts beurteilen. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter Urhebergesetze, vertragsrechtliche Hintergründe unter Urhebervertragsrecht.

Vor Gericht für unsere Mandanten

Wir vertreten Urheber, Künstler und Unternehmen bundesweit in Eilverfahren und Hauptsacheprozessen, unter anderem vor den Landgerichten Hannover, Braunschweig, Hamburg, Bremen, Oldenburg, Osnabrück, Bielefeld, Magdeburg, Hildesheim, Göttingen, Düsseldorf, Köln, Stuttgart, München I, Berlin und Frankfurt am Main, sowie in Schiedsverfahren.


Sie wollen wissen, was ein Urteil für Ihren Fall bedeutet? Sprechen Sie uns an – telefonisch unter 0511.35 73 56-0 oder über unsere Onlineberatung.