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Lizenzrecht-FAQ

Lizenzverträge entscheiden über den wirtschaftlichen Wert kreativer Arbeit. In dieser FAQ beantworten wir als Anwälte für Urheberrecht und Lizenzrecht die wichtigsten Fragen zur Einräumung von Nutzungsrechten, zu Lizenzgebühren und zur Vertragsgestaltung. Die systematische Darstellung finden Sie unter Lizenzrecht.

Hand unterschreibt einen Lizenzvertrag auf Holztisch – Lizenzrecht und Urheberrecht
Foto: Signature Pro / Unsplash

Grundlagen

Was ist eine Lizenz?

Rechtlich ist eine Lizenz die Erlaubnis bzw. Einräumung eines bestimmten Nutzungsrechts an fremdem geistigem Eigentum, meist durch Vertrag. Im Urheberrecht spricht das Gesetz von der Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31 UrhG). Der Lizenzgeber bleibt Inhaber des Stammrechts; der Lizenznehmer erhält eine abgeleitete Befugnis.

Wo ist das Lizenzrecht geregelt?

Ein eigenes „Lizenzgesetz“ gibt es nicht. Maßgeblich sind die Spezialgesetze – im Urheberrecht die §§ 31 ff. UrhG, im Markenrecht das MarkenG, im Designrecht das DesignG – sowie das allgemeine Vertrags- und AGB-Recht des BGB. Weil die Spezialgesetze sich stark unterscheiden, lassen sich allgemeine Aussagen nur eingeschränkt treffen.

Was ist der Unterschied zwischen einfacher und ausschließlicher Lizenz?

Bei der einfachen Lizenz darf der Lizenznehmer das Werk neben anderen nutzen. Die ausschließliche (exklusive) Lizenz schließt alle anderen – auf Wunsch auch den Urheber – von der Nutzung aus und berechtigt den Lizenznehmer, selbst gegen Verletzer vorzugehen und Unterlizenzen zu erteilen (mit Zustimmung des Urhebers).

Kann ich „alle Rechte“ auf einmal erwerben?

Ein Totalbuyout ist vertraglich möglich, Pauschalklauseln werden aber nach dem Übertragungszweckgedanken (§ 31 Abs. 5 UrhG) eng ausgelegt. Rechte, die nicht konkret bezeichnet sind, gelten im Zweifel nur so weit eingeräumt, wie der Vertragszweck es erfordert. Außerdem bleibt der Anspruch auf angemessene Vergütung zwingend bestehen. Nutzungsarten sollten deshalb einzeln aufgeführt werden.

Braucht ein Lizenzvertrag eine bestimmte Form?

Grundsätzlich nicht – auch mündliche oder stillschweigende Lizenzen sind wirksam. Ausnahmen gelten etwa für Verträge über unbekannte Nutzungsarten (§ 31a UrhG) und über künftige, nicht näher bestimmte Werke (§ 40 UrhG), die der Schriftform bedürfen. Aus Beweisgründen empfehlen wir stets einen schriftlichen Vertrag.

Nutzungsrechtseinräumung in der Praxis

Was muss bei der Einräumung von Nutzungsrechten beachtet werden?

Zunächst muss das Recht existieren und der Lizenzgeber verfügungsberechtigt sein – bei nicht eingetragenen Rechten wie dem Urheberrecht oft schwer zu prüfen. Dann sind Nutzungsarten, Exklusivität, Gebiet, Laufzeit, Vergütung sowie Nennungs- und Änderungsrechte genau festzulegen. Auch die Vertragsform – eigener Lizenzvertrag, AGB oder Klausel in einem Werk-, Kauf- oder Arbeitsvertrag – beeinflusst die Rechtsfolgen.

Darf mein Lizenznehmer die Rechte weitergeben?

Nur mit Zustimmung des Urhebers (§§ 34, 35 UrhG). Die Zustimmung darf nicht wider Treu und Glauben verweigert werden und kann bereits im Vertrag erteilt werden. Bei Unternehmensveräußerungen gelten Sonderregeln; der Urheber kann unter Umständen zurückrufen.

Was passiert mit Unterlizenzen, wenn der Hauptvertrag endet?

Nach der Rechtsprechung des BGH bleiben einfache Unterlizenzen beim Erlöschen der Hauptlizenz grundsätzlich bestehen; der Hauptlizenzgeber kann vom Hauptlizenznehmer aber die Abtretung der Lizenzgebühren-Ansprüche verlangen. Klare Regelungen im Vertrag vermeiden Streit.

Wie werden Lizenzgebühren berechnet?

Üblich sind Pauschal- bzw. Einmalvergütungen, Stücklizenzen pro verkauftem Exemplar und Umsatzlizenzen mit einem Prozentsatz vom Netto-Erlös, häufig kombiniert mit einem garantierten Vorschuss oder einer Mindestlizenz. Welche Prozentsätze üblich sind, hängt stark von Branche und Nutzungsart ab. Gemeinsame Vergütungsregeln und Tarife der Verwertungsgesellschaften bieten Anhaltspunkte.

Muss der Lizenznehmer das Werk tatsächlich nutzen?

Eine Ausübungspflicht besteht nur, wenn sie vereinbart ist oder sich aus dem Vertragstyp ergibt (etwa im Verlagsvertrag). Wird ein ausschließliches Recht nicht oder nur unzureichend ausgeübt und werden dadurch berechtigte Interessen des Urhebers erheblich verletzt, kann dieser das Recht nach § 41 UrhG zurückrufen.

Kann ich einen Lizenzvertrag kündigen?

Das hängt von Laufzeit und Kündigungsregeln ab. Unbefristete Verträge sind meist ordentlich kündbar, sofern nichts anderes vereinbart ist; aus wichtigem Grund ist eine Kündigung stets möglich. Bei pauschal vergüeten ausschließlichen Rechten hat der Urheber nach zehn Jahren unter Umständen ein Recht zur anderweitigen Verwertung (§ 40a UrhG).

Besondere Lizenzmodelle

Was gilt bei Creative-Commons-Lizenzen?

Creative-Commons-Lizenzen sind standardisierte Jedermann-Lizenzen. Sie erlauben die Nutzung nur unter den jeweiligen Bedingungen – etwa Namensnennung (BY), nicht kommerziell (NC), keine Bearbeitung (ND), Weitergabe unter gleichen Bedingungen (SA). Wer die Bedingungen nicht einhält, etwa den Urhebervermerk vergisst, nutzt das Werk ohne Lizenz und begeht eine Rechtsverletzung.

Was ist bei Open-Source-Software zu beachten?

Open-Source-Lizenzen wie GPL, LGPL, MIT oder Apache 2.0 sind kostenlos, aber nicht bedingungslos. Copyleft-Lizenzen (GPL) verlangen bei Weitergabe die Offenlegung des Quellcodes abgeleiteter Software. In Softwareprojekten und Unternehmenstransaktionen sollte deshalb ein Open-Source-Compliance-Check erfolgen. Mehr unter Softwarerecht.

Darf ich gebrauchte Softwarelizenzen kaufen oder verkaufen?

Nach der Rechtsprechung von EuGH (C-128/11 – UsedSoft) und BGH kann sich das Verbreitungsrecht auch an heruntergeladener Software erschöpfen, wenn sie dauerhaft gegen Einmalzahlung überlassen wurde und der Verkäufer seine Kopie unbrauchbar macht. Für E-Books und andere digitale Inhalte gilt das nach dem EuGH (C-263/18 – Tom Kabinet) dagegen nicht.

Sollte ich KI-Training im Lizenzvertrag regeln?

Ja. Ob Werke für das Training von KI-Modellen genutzt werden dürfen, ist eine eigenständige Frage. Rechteinhaber können einen Nutzungsvorbehalt nach § 44b Abs. 3 UrhG erklären – bei online zugänglichen Werken in maschinenlesbarer Form. In Lizenzverträgen sollte ausdrücklich geregelt werden, ob Text und Data Mining und KI-Training erlaubt oder ausgeschlossen sind. Siehe KI und Urheberrecht.

Welches Recht gilt bei internationalen Lizenzverträgen?

Die Parteien können das anwendbare Vertragsrecht grundsätzlich frei wählen (Rom-I-Verordnung). Ob und wie lange ein Schutzrecht besteht, richtet sich aber nach dem Recht des jeweiligen Schutzlandes. Zudem sind die deutschen Vergütungsregeln unter den Voraussetzungen des § 32b UrhG zwingend. Für Streitigkeiten kann eine Schiedsklausel sinnvoll sein.

Zusammenarbeit mit uns

Was benötigen Sie, um einen Lizenzvertrag zu prüfen?

Senden Sie uns den Vertragstext sowie Ihre Kontaktdaten und kurz Ihre Ziele. Wir melden uns mit einem Vorschlag zu Vorgehen und Kosten.

Was benötigen Sie, um einen Lizenzvertrag zu erstellen?

Für eine maßgeschneiderte Gestaltung führen wir zunächst ein (gegebenenfalls telefonisches) Beratungsgespräch. Zu klären sind das betroffene Schutzrecht, Gebiet, Dauer, Ihre wirtschaftlichen Ziele und gegebenenfalls Zielkunden. Anregungen bieten unsere Musterverträge.


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