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Rechteklärung und IP-Due-Diligence

Wer einen Musikkatalog, eine Filmbibliothek, einen Verlag oder ein Softwareunternehmen kauft, kauft vor allem Rechte – und damit auch deren Lücken. Fehlt in der Rechtekette ein Glied, kann der Käufer am Ende Werke besitzen, die er nicht verwerten darf. Wir prüfen Urheber- und Leistungsschutzrechte bei Transaktionen (IP due diligence), klären Rechte für Produktionen (rights clearance) und dokumentieren die Chain of Title so, dass sie auch vor ausländischen Vertragspartnern, Banken und Versicherern besteht.

Brille auf ausgedruckten Dokumenten – Rechteklärung und IP Due Diligence im Urheberrecht
Foto: Mari Helin / Unsplash

Warum die Rechtekette so wichtig ist

Im deutschen Recht gibt es keinen gutgläubigen Erwerb von Nutzungsrechten. Wer ein Recht von jemandem erwirbt, der es nicht hatte, erwirbt nichts – gleichgültig, wie viel er gezahlt hat. Hinzu kommen Besonderheiten des Urhebervertragsrechts:

  • Zweckübertragungslehre (§ 31 Abs. 5 UrhG): Im Zweifel werden nur die Rechte eingeräumt, die für den Vertragszweck erforderlich sind. Pauschale Klauseln helfen wenig.
  • Zustimmung zur Weiterübertragung (§§ 34, 35 UrhG): Nutzungsrechte können grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers weiterübertragen werden; bei Unternehmensveräußerungen gelten Sonderregeln mit Rückrufsrecht.
  • Rückrufsrechte (§§ 41, 42 UrhG): Bei Nichtausübung oder gewandelter Überzeugung kann der Urheber Rechte zurückrufen.
  • Unbekannte Nutzungsarten (§§ 31a, 32c UrhG): Einräumung nur schriftlich und mit Widerrufs- bzw. Vergütungsfolgen.
  • Vergütungsansprüche: Nachvergütungsansprüche nach § 32a UrhG gehen auf den Erwerber über, wenn er die Werke weiter verwertet.

Bei internationalen Katalogen kommt hinzu, dass für jedes Land das dortige Recht über die Übertragbarkeit entscheidet (Schutzlandprinzip) – etwa die strengen Formvorschriften in Frankreich oder die Termination Rights im US-Recht, nach denen Urheber Übertragungen nach 35 Jahren beenden können.

IP-Due-Diligence bei Unternehmens- und Katalogkäufen

Wir begleiten Käufer, Verkäufer und Finanzierer bei Share Deals, Asset Deals und Katalogtransaktionen. Typische Prüfschritte:

  1. Bestandsaufnahme: Welche Werke, Aufnahmen, Programme und Marken gehören zum Zielunternehmen?
  2. Rechtekette: Liegen für die wesentlichen Werke vollständige Verträge mit Urhebern, Künstlern, Produzenten und Verlagen vor?
  3. Umfang: Territorien, Laufzeiten, Nutzungsarten, Exklusivität, Optionen und Rückfallklauseln
  4. Belastungen: Lizenzen an Dritte, Sicherungsrechte, Change-of-Control-Klauseln
  5. Verwertungsgesellschaften: Meldungen, Ausschüttungen, Wahrnehmungsverträge
  6. Streitigkeiten: laufende oder drohende Verfahren, Abmahnungen, Nachvergütungsforderungen
  7. Software: Open-Source-Komponenten und Lizenzpflichten (siehe Softwarerecht)

Das Ergebnis ist ein Red-Flag-Report, der Risiken nach Bedeutung gewichtet und Vorschläge für Garantien, Freistellungen, Kaufpreiseinbehalte oder Nachklärungen enthält. Bei Bedarf erstellen wir ihn auf Englisch.

Film- und Musikkataloge

Film und Fernsehen

Ein Film vereint Rechte an Stoff, Drehbuch, Regie, Kamera, Musik, Darstellern und Archivmaterial. Für den Filmhersteller gelten Auslegungsregeln (§§ 88 ff. UrhG), doch sie ersetzen keine sauberen Verträge. Bei älteren Produktionen fehlen häufig Rechte für Streaming, Remakes oder Merchandising. Mehr unter Filmrecht und Film und Fernsehen.

Musik

Bei Musikkatalogen ist zwischen Verlagsrechten (Komposition und Text) und Masterrechten (Tonaufnahme) zu unterscheiden. Zu prüfen sind Autorenexklusivverträge, Künstler- und Bandverträge, Samples und Coverversionen sowie die Rechtewahrnehmung durch GEMA und GVL bzw. ausländische Gesellschaften. Siehe auch Musikrecht.

Chain of Title und Rights Clearance für Produktionen

Für internationale Vertriebe, Koproduktionen und Förderungen wird eine dokumentierte Chain of Title verlangt – eine lückenlose Kette von Verträgen vom Urheber bis zum Verwerter. Wir erstellen Rechteübersichten, holen fehlende Einwilligungen ein (z. B. für Musik, Archivbilder, Kunstwerke im Bild, Marken und Personen) und fertigen auf Wunsch eine Chain-of-Title-Opinion. Zu Persönlichkeitsrechten siehe Bildnis- und Persönlichkeitsrechte international.

Errors & Omissions-Versicherung

Insbesondere US-Vertriebe und Sender verlangen für Filme und Serien eine Errors & Omissions-Versicherung (E&O), die Ansprüche wegen Urheberrechts-, Marken- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen absichert. Versicherer setzen dabei regelmäßig eine dokumentierte Rechteklärung voraus, häufig einschließlich Titelrecherche und anwaltlicher Bestätigung (clearance procedures). Wir unterstützen Produzenten bei der Vorbereitung, prüfen Drehbuch und Rohschnitt auf rechtliche Risiken und stimmen die Unterlagen mit Versicherern und US-Kooperationskanzleien ab.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine IP-Due-Diligence?

Das hängt von Umfang und Qualität des Datenraums ab. Eine fokussierte Prüfung der wesentlichen Werke ist oft in wenigen Wochen möglich; wir stimmen Prüftiefe und Zeitplan mit Ihnen ab.

Was passiert, wenn in der Rechtekette ein Vertrag fehlt?

Oft lässt sich die Lücke durch Nachlizenzierung oder Bestätigungserklärungen schließen. Wo das nicht gelingt, wird das Risiko vertraglich und über den Kaufpreis abgebildet.

Erstellen Sie Berichte auf Englisch?

Ja. Due-Diligence-Berichte und Chain-of-Title-Unterlagen erstellen wir auf Wunsch auf Englisch.


Transaktion oder Produktion in Vorbereitung? Wir prüfen die Rechtekette und sorgen für belastbare Dokumentation. Telefon 0511.35 73 56-0.